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Weiße Pompons

Präventionskonzept zum Kinderschutz im TSC-Turnen Blumberg e.V.

Hinsehen, ernst nehmen & angehen.

1. Vorwort:

Im Jahr 2023 gab es in Deutschland 62300 Kindeswohlgefährdungen. Die Täter kommen meist aus dem direkten Umfeld der Kinder, sind gesellschaftlich gut integriert, nett, hilfsbereit und freundlich.

Als Mehrspartenverein mit über 180 minderjährigen Mitgliedern sind wir, der Turnverein, uns unserer besonderen Verantwortung im Umgang mit den uns anvertrauten jungen Menschen bewusst und möchten deshalb ein achtsames und respektvolles Miteinander fördern. 

Wir möchten eine Kultur der Achtsamkeit entwickeln, in der Missstände, Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt offen thematisiert werden. Deshalb haben wir als Verein uns intensiv mit diesen Themen auseinandergesetzt und möchten mit dem vorliegenden Präventionskonzept alle Beteiligten für das Thema Kinderschutz sensibilisieren. Es dient als Handlungsanweisung für alle in unserem Verein Tätigen, um Sicherheit im täglichen Umgang zu geben und die Angst vor unbegründeten Verdächtigungen zu nehmen. 

Ferner dient es den Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern sowie weiteren Bezugspersonen als Instrument, dieses wichtige Thema immer wieder ansprechen zu können und mit dafür zu sorgen, dass durch eine Atmosphäre der Aufmerksamkeit potentielle Täter keine Chance haben, unsere Kinder und Jugendlichen zu gefährden bzw. dafür zu sorgen, dass sie erst gar nicht in unserem Verein aktiv werden. 

Das vorliegende Präventions- und Schutzkonzept gilt für alle Abteilungen des TSC- Turnen Blumberg e.V. 

 

Wir freuen uns jederzeit über einen konstruktiven Austausch zu unserem Konzept und werden dieses regelmäßig überarbeiten und auf eventuelle neue Situationen anpassen.

2. Rechtliche Grundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8a.html

 

 

 

Sexualisierte Gewalt: 

Sexualisierte Übergriffe durch Handlungen mit und ohne Körperkontakt z. B. unerwünschte Berührungen, Worte, Gesten, Voyeurismus etc. aus einer körperlichen, psychischen oder verbalen Überlegenheit des Täters/ der Täterin heraus. Beispiele: Sexistische, abfällige Sprüche und Witze, Sexuelle Diffamierung im Internet, sich nackt zeigen, Verletzen der Intimsphäre durch unerwünschte Berührungen, Ansehen und Produzieren von pornografischen Produkten, sexuelle Befriedigung des Täters, Berührungen im Genitalbereich bis hin zur vaginalen, oralen oder analen Vergewaltigung.

 

3. Begriffserklärung:

Formen von Gewalt:

  • Sie kann von dem Übungsleiter/in ausgehen

  • Gewalt unter Kindern

  • Gewalt zwischen Übungsleiter/in

  • Gewalt zwischen Eltern & Übungsleiter/in

 

Verschiedene Formen der Gewalt & Vernachlässigung:

Körperliche Gewalt und Vernachlässigung:

  • Einsperren

  • Festbinden

  • Schlagen

  • Schubsen

  • Treten

  • Unzureichende Körperpflege 

  • Verbrühen

  • Vergiften

  • Verkühlen

  • Zerren

  • Zwang

Seelische Gewalt und Vernachlässigung:

  • Ablehnen

  • Abwerten

  • Angst machen

  • Anschreien

  • Ausgrenzen

  • Bedrohen

  • Beleidigung

  • Beschämen

  • Demütigen

  • Diskriminieren

  • Erpressen

  • Herabsetzen

  • Ignorieren

Sexuelle Gewalt:

Ein Kind/Jugendlichen ohne dessen Einverständnis oder gegen den Willen:

  • Streicheln

  • Liebkosen

  • Küssen

  • Seine körperliche Nähe erzwingen

  • Ein Kind/Jugendlichen ohne Notwendigkeit an den Genitalien berühren

  • Ein Kind/Jugendlichen sexuell stimulieren

  • Sexuelle Handlungen durch ein Kind/Jugendlichen an sich vornehmen lassen

  • Bei sexuellen Übergriffen unter Kindern/Jugendlichen nicht intervenieren

  • Kinder/Jugendliche zu sexuellen Posen auffordern

  • Kinder/Jugendliche nackt oder in sexuell aufreizenden Positionen fotografieren

  • Kindern/Jugendlichen pornografische Fotos zeigen

  • Kinder/Jugendliche nicht altersgerecht mit sexuellen Themen konfrontieren

 

Vernachlässigung der Aufsichtspflicht:

  • Kinder/Jugendliche unangemessen lang oder in gefährlichen Situationen unbeaufsichtigt lassen

  • Kinder/Jugendliche vergessen

  • Notwendige Sicherheitsvorkehrungen oder Hilfestellung unterlassen

  • Kinder in gefährliche Situationen bringen

4. Risiko-/Gefahrenanalyse:

 

In welchen Situationen spielt in unserem Verein das Thema Kindeswohl eine Rolle?

  • Toilette

  • Übungsstunden

  • Umkleide

  • Anderes Verhalten des Kindes

  • Aussagen von Kindern

  • Stresssituationen der Übungsleitern

  • Verhalten der Eltern gegenüber uns und/oder den Kindern

  • Reaktionen der Eltern auf Rückfragen von uns

  • Alkoholgeruch der Eltern

  • Kleidung des Kindes (immer das gleiche, kaputt etc.)

  • Meldungen von extern.

  • Ferienprogramm

  • Nikolausturnen

  • Vereinsmeisterschaften

5. Verhaltenskodex:

 

  • Ich übernehme Verantwortung für das Wohl der Kinder/Jugendlichen. Dazu gehören:
    die Wahrung auf körperliche Unversehrtheit
    der Schutz vor gewaltsamen Übergriffen
    der Schutz vor sexualisierter Gewalt
    der Schutz vor sexuellem Missbrauch

 

  • Ich respektiere die Würde jedes Kindes/Jugendlichen und verspreche, alle Kinder, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, ihres Alters oder Geschlechts gleich und fair zu behandeln.

 

  • Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes/Jugendlichen achten und deren Entwicklung so gut es geht unterstützen.

 

  • Ich biete den mir anvertrauten Kindern/ Jugendlichen ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten und vermittle stets die Einhaltung von zwischenmenschlichen Regeln.

 

  • Ich werde Kinder/Jugendliche bei ihrer Entwicklung zu angemessenem sozialen Verhalten fördern, insbesondere fairem und respektvollen Verhalten gegenüber den Mitmenschen.

 

  • Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen den
    Ehrenkodex verstoßen wird.

 

  • Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung des Ehrenkodex.

 

 

Hiermit verspreche ich, ___________________________: 

 

Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren. 

 

Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. 

 

Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Mensch und Tier erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.

 

Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und Kinder- und Jugendgerechte Methoden einsetzen. 

 

Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen. 

 

Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben. 

 

Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation. 

 

Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote wie Ausflüge oder Feste, ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.

 

Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln, sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken. Im Rahmen meiner sportlichen Tätigkeit möchte ich für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorbild sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln. 

 

Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle. Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert. Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes. 

 

Datum:_________________   Unterschrift:____________________________

 

 

Positionierung des Vorstandes:

 

Als Vorstandsmitglieder tragen wir die Verantwortung, dass die in unserem Verein aktiven Mädchen und Jungen vor jeglicher Art von Gewalt, insbesondere der sexualisierten Gewalt, innerhalb unseres Vereins bestmöglich geschützt sind. Wir sprechen uns gegen Gewalt jeglicher Form aus. 

Kinder und Jugendliche sollen sich bei uns wohl fühlen und geschützt vor Gewalt in jeglicher Form Sport treiben und ihre Persönlichkeiten entwickeln können. 

Unsere Übungsleiter übernehmen in vielfältiger Weise Verantwortung für die Ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Sie treten entschieden dafür ein, Mädchen und Jungen vor seelischer, sexualisierter und körperlicher Gewalt zu schützen. 

Wir wollen uns als Verein der verantwortungsvollen Aufgabe umfassend stellen, Kinder und Jugendliche in unserem Vereinsleben möglichst wirksam zu schützen, um unseren Verein für potentielle Täter unattraktiv zu machen. 

 

Gemäß § 72a SGB VIII hat der TSC- Turnen Blumberg  im Jahr 2023 eine Vereinbarung mit dem Ziel des bestmöglichen Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt mit dem Landratsamt Villingen Fachbereich Jugend geschlossen.

 

Ziele des Präventionskonzeptes:

 

> Die in unserem Verein aktiven Kinder/Jugendlichen werden vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt geschützt.

> Die gesunde Persönlichkeitsentwicklung von Kindern/Jugendlichen wird in unserem Verein gefördert.

> In unserem Verein wird eine Atmosphäre geschaffen, die von Vertrauen und Offenheit geprägt ist.

> Allen Beteiligten sind Handlungsstrategien und Ansprechpartner bekannt.

 

7. Interventionsplan:

Kinderschutzbeauftragte:

 

Unsere Kinderschutzbeauftragten sind vertrauensvoller Ansprechpartner für Betroffene und diejenigen, die Grenzverletzungen beobachten. Auch bei (Verdachts-) Fällen von Kindeswohlgefährdung können sie zu Rate gezogen werden. 

Die Kinderschutzbeauftragten nehmen Beschwerden entgegen und leiten in Absprache mit dem Vereinsvorsitzenden entsprechende Interventionsschritte ein. 

Die Beauftragten kennen sich durch Fortbildungen in Fragen von Prävention und Intervention aus und knüpfen Kontakte und Netzwerke zu Fachberatungsstellen, die sich mit der Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt befassen. 

Hinweise und Verdachtsmomente sind von Übungsleiter/innen unter Einhaltung des Datenschutzes zu dokumentieren, um zu verhindern, dass bei einer möglichen späteren Beweisführung Details verwischt oder verwechselt werden. 

 

Unterzeichnung des Ehrenkodex:

 

Alle Mitarbeiter des TSC-Turnen Blumbergs, die wiederholten Kontakt zu unseren Kindern und Jugendlichen im Verein haben, bestätigen durch Ihre Unterschrift, die ethischen Grundsätze eines altersgerechten Erziehungs- und Trainingsstils einzuhalten. 

Neben der Achtung der Selbstbestimmung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen, der Vermeidung von Doping und Medikamentenmissbrauch erklären die Unterschreibenden auf jede Form von Gewalt zu verzichten und das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit zu achten. 

Bei Verstößen gegen diesen Kodex im Umfeld des Unterzeichners, verpflichtet er sich umgehend die Verantwortlichen auf der Leitungsebene zu informieren.

 

Thematisierung bei neuen Mitarbeitern:

Vor der Einstellung neuer Übungsleitern werden diese über unser Präventions- und Schutzkonzept zur Verhinderung sexualisierter Gewalt informiert. 

In diesem Gespräch wird aufgezeigt, dass der TSC-Turnen Blumberg größten Wert auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen in seinem Verein legt. 

Der Bewerber wird nach seiner Motivation, seinen Qualifikationen und Erfahrungen als Übungsleiter befragt und in begründeten Fällen wird die Erlaubnis eingeholt beim vorherigen Verein Nachfrage halten zu können. 

Entsprechend seiner zukünftigen Tätigkeit wird das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis angefordert, um Bewerber abzuschrecken, die bereits wegen einer Straftat im Bereich sexualisierter Gewalt verurteilt worden sind.

 

Rechte der Kinder und Jugendlichen stärken:

Unser Verein setzt sich aktiv dafür ein, dass Kinder über ihre Rechte aufgeklärt werden und wissen, dass sie Grenzüberschreitungen nicht hinnehmen müssen. Sie werden altersgerecht über unser Kinderschutzkonzept informiert und sensibilisiert. Kinder und Jugendliche setzen sich nur dann für ihre Rechte ein, wenn sie den Eindruck haben, dass sie ernst genommen werden. 

Durch unser Handeln möchten wir dieses Selbstvertrauen der jungen Menschen fördern. 

Der Verein hält die Einbeziehung, Mitbestimmung und Partizipation der Kinder/ Jugendlichen im gesamten Vereinsgeschehen für wichtig und hat die Jugendarbeit stark intensiviert. 

Somit sind unsere Kinder- und Jugendlichen nicht mehr nur im sportlichen Bereich aktiv. Des Weiteren bringt sich unser Jugendvorstand in Vereinsveranstaltungen ein und ist eine wertvolle Mithilfe bei vielen Aktionen.

Eine erfolgreiche Jugendarbeit ist für uns die wichtigste Investition in die Zukunft. Wir versuchen Interesse an der Mitwirkung im Verein durch die Umsetzung der eigenen Wünsche und Interessen zu wecken. 

 

Wissen und Handlungskompetenzen vermitteln:

Eine wirksame Prävention von Gewalt gegen Kinder/Jugendlichen kann nur dann gewährleistet werden, wenn alle Beteiligten entsprechend sensibilisiert sind sowie das Präventionskonzept und dessen Instrumente kennen und verstehen. Deshalb wird der Kinderschutz regelmäßig in den Abteilungs- und Übungsleitersitzungen thematisiert. Der Verein stellt Informationsmaterialien und einen Verhaltensleitfaden für Übungsleiter zur Verfügung und bietet seinen Übungsleitern geeignete Fortbildungsmöglichkeiten an. Darüber hinaus wurde vom Verein ein Interventionsleitfaden formuliert

 

Elternarbeit transparent gestalten: 

Wir möchten die Eltern aktiv in unsere Vereinsarbeit einbeziehen. Für Eltern besteht in Absprache mit dem Übungsleiter die Möglichkeit das Training zu besuchen. Unsere Trainer und Übungsleiter pflegen einen regelmäßigen Austausch mit den Eltern und sorgen durch ein geeignetes Kommunikations- und Informationsverhalten für Transparenz. Unsere Übungsleiter tauschen sich bei Auffälligkeiten oder Vorfällen während des Trainings aktiv mit den Eltern aus.

 

8.Prävention und evtl. Rehabilitation:

Verhaltensleitfaden für Mitarbeiter:

Die ehrenamtliche Tätigkeit unserer Übungsleiter/innen mit den uns anvertrauten Kindern/Jugendlichen ist nicht selten geprägt von unvorhergesehenen Situationen und erfordert immer wieder improvisierendes und intuitives Handeln. Dies führt nicht selten zu Unsicherheiten bei unseren Übungsleiter/innen, die alle jederzeit bemüht sind, keine Grenzen bei den Kindern/Jugendlichen zu überschreiten. 

Im Sport allgemein sind folgende Situationen besonders kritisch zu betrachten: 

 

Im Sport ist Körperkontakt kaum vermeidbar und teilweise notwendig, sowohl für die Ausübung, als auch für Sicherheits- und Hilfestellungen. 

 

Es ergeben sich Umkleide- und Duschsituationen, mitunter auch in Sportanlagen mit unzureichenden Kabinen, welche die Privatsphäre gegebenenfalls nicht ausreichend schützen. 

 

Auch häufige gemeinsame Autofahrten sind mit enge verbunden, die die Gelegenheit für Grenzverletzung bieten kann. 

 

Übernachtungen, die neben dem besonderen Gemeinschaftserlebnis auch hohe Anforderungen hinsichtlich der Aufsichtspflicht und den Schutz der Privatsphäre der Einzelnen mit sich bringen. 

 

Im Rahmen eines Verhaltensleitfadens (siehe Anlage 1), den wir laufend aktualisieren, möchten wir Hilfestellungen und Empfehlungen zu den Fragen unserer Übungsleiter/innen geben, um für Handlungssicherheit und Transparenz zu sorgen.

 

 

Anlage 1 

Verhaltensleitfaden für Übungsleiter/innen des TSC-Turnen Blumberg. 

 

  1. Wie definieren wir die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen sowie der Trainer/ innen? 

 

Bestehende oder entstehende Privatbeziehungen zwischen Kindern und Übungsleiter/innen sollten offen kommuniziert werden und den Eltern bekannt sein. Besondere Belohnungen und Geschenke sollten in der Gruppe übergeben werden.  Wir haben keine Geheimnisse mit Kindern. 

 

2. Wie verhalten wir uns in Dusch- und Umkleidesituationen? 

 

Es sollten entsprechende Umkleide- und Duschmöglichkeiten getrennt für Mädchen und Jungen zur Verfügung stehen. Übungsleiter/innen duschen grundsätzlich nicht mit den Kindern/Jugendlichen und vermeiden das Betreten der Umkleiden. Sollte ein Betreten der Umkleiden trotzdem notwendig sein, erfolgt dies nach Vorankündigung. 

Bei Mehrfachbelegungen der Umkleiden versuchen wir, die anderen (erwachsenen) Sportler zu sensibilisieren. 

 

3. Wie verhalten wir uns auf Vereins- und Wettkampffahrten bzw. Trainingslagern? 

 

Ausfahrten zu Wettkämpfen und Trainingslager mit Übernachtungen finden nach Möglichkeit mit mindestens zwei Betreuern statt (4-Augen-Prinzip). Bei gemischten Gruppen wird nach Geschlechtern getrennt. Sollte dies in Ausnahmesituationen nicht möglich sein, wird dieses mit den Eltern besprochen. Wenn möglich, schlafen die Übungsleiter/innen getrennt von den Kindern und Jugendlichen. Hier ist im jeweiligen Einzelfall ein Abwägen unter Beachtung der Aufsichtspflicht notwendig.

4. Wie gelingt es uns, das Recht auf körperliche und physische Unversehrtheit der Kinder zu achten? 

 

Wir respektieren grundsätzlich den Willen der Kinder und Jugendlichen. Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen, es finden keinerlei körperliche Kontakte gegen den Willen der Kinder und Jugendlichen statt. Hilfestellungen, Ermunterungen oder Trost müssen vom Kind gewollt sein, beziehungsweise das sinnvolle Maß aus pädagogischer und sportlicher Sicht nicht überschreiten. Findet eine unbeabsichtigte Grenzüberschreitung statt (z. B. bei der Hilfestellung oder beim Betreten einer vermeintlich leeren Umkleide), so sprechen wir die Situation aktiv beim Kind/Jugendlichen an und entschuldigen uns. Maßgeblich für die Bewertung einer Situation ist das Empfinden des Kindes, nicht das des (erwachsenen) Trainers. Wir handeln transparent und nachvollziehbar. In unklaren Situationen halten wir nach Möglichkeit mit einem Kollegen Rücksprache. 

 

5. Wie gehen wir mit sensiblen Daten und Bildmaterial um? 

 

Wir schützen die persönlichen Daten der uns anvertrauten Kinder und achten auch bei der Veröffentlichung von Bildmaterial auf den Schutz des Kindes. Wir sensibilisieren unsere Kinder über den verantwortungsvollen Umgang mit Fotos, die die Kinder selbst aufgenommen haben. Wir wenden die aktuellen Datenschutzrichtlinien an.

 

Interventionsleitfaden für Übungsleiter/innen des TSC-Turnen Blumberg: 

 

Was tun wir, wenn uns ein Fall von Grenzüberschreitung oder sexualisierter Gewalt bekannt wird, sich uns ein Kind anvertraut oder wir den Verdacht einer Kindswohlgefährdung haben? 

 

  • Ruhe bewahren! 

 

Unnötige Fehlentscheidungen können so vermieden werden. Eine Anzeigepflicht besteht nicht. 

 

  • Bleib damit nicht allein! 

 

Such dir eine Person, der du dich anvertrauen kannst, z. B. unseren Kinderschutzbeauftragten 

 

  • Prüfe, ob es einen sofortigen Handlungsbedarf gibt! 

 

„Gefährliche“ Situationen müssen ab sofort vermieden werden. Hier hat der Opferschutz oberste Priorität. 

 

  • Hilfe bei Fachberatungsstellen holen! 

 

Sie begleiten und unterstützen dich bei allen Angelegenheiten

 

 

  • Prozess dokumentieren! 

 

Mach dir Notizen zu möglichst vielen Einzelheiten und zum Verlauf der Situation. 

So können Details später belegt werden, die z.B. bei einem Strafverfahren relevant sein können. 

 

  • Achte auf Deine Grenzen! 

 

Du bist weder Justiz noch Therapeut. Gehe nur so weit wie du dich wohlfühlst und hole dir rechtzeitig Unterstützung.

9.Kooperation/Vernetzung:

 

Kinderschutzbeauftragten:

Hewer Jaqueline

Schuchart Lena

 

Externe Ansprechpartner:

Insoweit erfahrenen Fachkräfte

finden Sie hier: www.lrasbk.de/ief

 

Fachkräfte im Schwarzwald-Baar-Kreis:

Ramona Götz

Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

Kreisjugendamt

Präventiver Kinder- und Jugendschutz

Tel. +49 (0) 7721 913 7677

r.goetz@lrasbk.de

 

Der Kinderschutzbund Landesverband Baden-Württemberg e.V.

Silberburgstraße 102 
70176 Stuttgart
Telefon: 0711 / 24 28 18 
Fax: 0711 / 236 15 13

info@kinderschutzbund-bw.de

http://www.kinderschutzbund-bw.de

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